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AGB
 

Präambel:

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge, die zwischen Sourcing Panda (nachfolgend Sourcing Panda genannt) – und einem Kunden (Verbraucher oder Unternehmer) geschlossen werden.

§1 Vertragsschluss und -gegenstand

(1) Mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung mittels Fernkommunikationsmitteln erklärt der Kunde verbindlich, die gebuchte(n) Dienstleistung(en) erwerben zu wollen und ist mit der Geltung dieser AGB einverstanden. AGB von Kunden gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von Sourcing Panda als akzeptiert oder durch Bestätigung des Angebots des Kunden. Im Fall von einander widersprechenden AGB ist der Vertragsschluss dennoch gültig. Hier gilt dann die gesetzliche Regelung für die jeweilige Klausel.

(2) Als Vertragsbestandteile gelten: Das Angebot des Auftragnehmers, im Übrigen die Bestimmungen des BGB, die Zahlung der festgelegten Gebühr des Auftraggebers, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3)  Die genauen Leistungen oder Waren sowie deren Beschreibung, Qualität, Menge, Preise und Lieferbedingungen werden in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag festgelegt.Weitere Dienstleistungen sind gesondert zu vereinbaren und müssen im Einzelfall gesondert vergütet werden. 

(4) Der Kunde erteilt den Auftrag in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form. Der Auftrag ist erst angenommen, wenn die Auftragsannahme von Sourcing Panda schriftlich bestätigt wurde. Als schriftliche Auftragsbestätigung gilt auch eine E-Mail. 

(5) Sourcing Panda behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder anzupassen, insbesondere wenn die angeforderten Leistungen oder Waren nicht verfügbar sind oder gegen geltendes Recht oder die AGB verstoßen.

(6) Alle preislichen Angaben von Sourcing Panda erfolgen netto und sind mit zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu betrachten. 

§2 Leistungen von Sourcing Panda

(1) Die Tätigkeit von Sourcing Panda umfasst, wenn nicht anders vereinbart, folgende Leistungen: 

- Herstellersuche in China von drei Produzenten, Gegenüberstellung und Beratung zur Lieferantenauswahl

- Produktsourcing und Produktoptimierung vom genannten Produkt des Kunden, inkl. Organisation einer Musterbestellung

- Kommunikations- und Organisations Übernahme des Sourcings bis ins Endlager des Kunden

- Einmalige Preis- und Konditionsverhandlungen von zwei Herstellern

- Geldtransfer Abwicklung des Kaufpreises und Umtausch der Währung von EUR in CNY, Bestell Übernahme

- Bei Bedarf und nach gesonderter Bestätigung: Qualitätskontrolle vor Ort in China 

- Transport-Arrangement per Flugzeug/Zug/Schiff zwischen China und Deutschland

(2) Fordert der Auftraggeber mehr Informationen ein und sollte ein Mehraufwand auf Seiten des Auftragnehmers entstehen, so kann der Auftragnehmer sich diesen Aufwand nach schriftlicher Absprache vergüten lassen. Werden bei der Leistungsbestellung vom Vertrag abweichende Bedingungen durch den Kunden vorgegeben, so werden diese erst wirksam, wenn Sourcing Panda diesen in Textform ausdrücklich zustimmt. Die einzeln geschuldeten Dienstleistungen werden aufgrund gesonderten Vertrags durchgeführt.

(3) Etwaige Termin- und Zielvorgaben des Kunden sind für Sourcing Panda grundsätzlich nicht bindend, es sei denn, Sourcing Panda hat dies ausdrücklich in Schriftform als festes Ziel zugesichert.

(4) Alle genannten Preise, die Sourcing Panda dem Kunden zur Verfügung stellt, sind mit dem Incoterm EXW (Fabrikpreis) angegeben. Inhalt der Dienstleistung ist somit das Anfragen von EXW-Preisen. 

(5) Sämtliche Leistungen von Sourcing Panda verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.

(6) Bei nachweisbaren Mängeln der von Sourcing Panda vertraglich erbrachten Dienstleistungen hat der Kunde einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Grundlage der Nachbesserung ist die vertraglich vereinbarte Leistung. Eine Minderung des Preises ist bei Einigung beider Vertragsparteien möglich. Offensichtliche Mängel werden jedoch nur berücksichtigt, wenn der Kunde diese innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Leistung schriftlich anzeigt. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der Kunde auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel zustehen könnten. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige aus. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Das Beanstandungsrecht des Kunden erlischt, wenn die gelieferte Dienstleistung bearbeitet oder einer dritten Partei übergeben wurde.

§3 Vergütung von Sourcing Panda

(1) Die Vergütung des Auftragnehmers für die erbrachten Leistungen richtet sich nach den vereinbarten Konditionen im jeweiligen Auftragsverhältnis. Die Vergütung kann als Pauschalbetrag, Stundensatz oder auf andere Weise vereinbart werden und ist in der Auftragsvereinbarung oder einem separaten Vertrag festgelegt.

(2) Sourcing Panda ist für die Rechnungsstellung zuständig. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Leistungen des Auftragnehmers innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Kunde ist verpflichtet, den Betrag zu überweisen. Zahlt der Kunde innerhalb von fünf Tagen den Betrag nicht oder nicht vollständig, so werden Mahnkosten i.H.v. 15,00 EUR fällig. 

(3) Sollte nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden sein, ist Sourcing Panda nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang vertragliche Leistungen zu erbringen bzw. vertragsgemäße Dienste freizuschalten.

(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Vergütung bei wesentlichen Änderungen des Leistungsumfangs oder sonstigen unvorhergesehenen Umständen anzupassen. Eine solche Anpassung bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.

(5) Aufwendungsersatz für sonstige Auslagen/Drittkosten, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten, werden dem Kunden sofort nach Anfall in Rechnung gestellt. 

(6) Alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Vergütung, einschließlich etwaiger Bankgebühren oder Wechselkursgebühren, trägt der Auftraggeber.

(7) Reisekosten zum Firmensitz des Kunden werden nur nach gesonderter Absprache berechnet. Kosten für alle sonstigen Reisen werden dem Kunden nach seiner vorherigen Zustimmung berechnet.

(8) Jegliche Änderungen oder Abweichungen von den vereinbarten Vergütungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer

 

§4 Leistungen des Kunden/Mitwirkungspflichten/Gestaltung der Zusammenarbeit

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Sourcing Panda bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in angemessener Weise zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen. Sourcing Panda ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Informationen auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen, haftet jedoch nicht für Schäden oder Verzögerungen, die auf ungenaue oder unvollständige Informationen des Kunden zurückzuführen sind.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen oder Ergänzungen seiner Anforderungen oder Spezifikationen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen ordnungsgemäß erbracht werden können. 

(4) Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verschuldet wurden, sind dem Auftragnehmer nicht zu Lasten zu legen. 

(5) Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden behält sich Sourcing Panda das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen sicherzustellen. Dies kann die Aussetzung oder Kündigung der Dienstleistungen sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Kunden umfassen, jedoch auch Rechnungen über den zeitlichen Mehraufwand zu stellen. 

 

§5 Art und Umfang der Leistung 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen. Zusätzliche Leistungen, die nicht unter § 1 aufgeführt sind und welche durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

 

§6 Produktbestimmung

(1) Jeder Kunde erhält entweder zu Beginn oder während des Projektes von Sourcing Panda eine Booking Form, in der alle relevanten Informationen des Produktes vom Kunden eingetragen werden müssen. Die Unterzeichnung der Booking Form durch den Kunden bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit der darin enthaltenen Informationen. Sourcing Panda baut die Lieferkette auf der Grundlage dieser Informationen auf und verlässt sich auf die in der Booking Form übermittelten Daten.

(2) Sollte dem Kunden keine Booking Form zugesendet worden sein, jedoch der Kunde einen Entwurf, Skizze, Details und Informationen per E-Mail übermittelt haben, so entfällt die Notwendigkeit der Booking Form. Es gelten die per E-Mail übermittelten Informationen.

(3) Falls der Kunde nach Zusendung der Booking Form eine Änderung oder Ergänzung am Produkt vornehmen möchte, die nicht in der Booking Form oder anderweitig schriftlich beschrieben ist, so ist dieser zeitliche Mehraufwand des Auftragnehmers gesondert zu vergüten.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Booking-Form angegebenen Produktdetails zu überprüfen und etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu melden.

(5) Werden die Informationen in der Booking Form fehlerhaft eingetragen oder Spalten ausgelassen, so trägt der Kunde die Verantwortung für etwaige daraus resultierende Umstände oder Mehrkosten. Sourcing Panda haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die auf ungenaue oder unvollständige Produktdetails in der Booking-Form zurückzuführen sind, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Sourcing Panda.

(6) Diese Bestimmungen gelten auch für alle anderen Informationen, Dateien und Präsentationen, die dem Kunden per E-Mail von Sourcing Panda zugesendet wurden.

(7) Der Auftraggeber sendet dem Auftragnehmer alle wichtigen Dateien wie Logo, Verpackungsdesigns, Barcodes o. ä. zu und bestätigt dabei die Richtigkeit und Verwendung der Unterlagen.

 

§7  Mustersendung

(1) Vor jeder Bestellung hat der Kunde das Recht, ein Musterprodukt des gewünschten Artikels zu erhalten. Das Musterprodukt dient dem Kunden zur Überprüfung der Qualität, des Designs und der Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck.

(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Musterprodukt nach Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualität und Vollständigkeit zu prüfen ist. Etwaige Mängel oder Abweichungen sind Sourcing Panda unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Sollte der Kunde nach Erhalt des Musterprodukts von der Bestellung absehen, ist er verpflichtet, Sourcing Panda unverzüglich darüber zu informieren. Die Kosten für das Musterprodukt sowie für Verpackung und Versand bleiben in diesem Fall beim Kunden.Entscheidet sich der Kunde gegen den Erhalt und damit gegen die Zusendung eines Musters des Lieferanten, trägt er die volle Verantwortung für eventuelle Schäden oder Mängel, die sich aus dieser Entscheidung ergeben.

(4) Die Kosten für das Musterprodukt sowie für Verpackung und Versand trägt der Kunde, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.

(5) Die Lieferzeit für das Musterprodukt wird von Sourcing Panda nach bestem Wissen und Gewissen geschätzt und dem Kunden mitgeteilt. Sourcing Panda haftet jedoch nicht für Verzögerungen aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.

(6) Jegliche Änderungen oder Abweichungen von den vereinbarten Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

(7) Sourcing Panda weist ausdrücklich darauf hin, dass das sogenannte Multiple-Sourcing in China dringend empfohlen wird. Dabei handelt es sich um die Bestellung von Mustern und Verhandlungen über Preise und Lieferzeiten bei mindestens zwei verschiedenen Lieferanten. Das Multiple-Sourcing ermöglicht dem Kunden Ausweichmöglichkeiten und verringert die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten. Durch die Zusammenarbeit mit mehreren Lieferanten können potenzielle Lieferengpässe oder Qualitätsprobleme minimiert werden. Es wird empfohlen, dass der Kunde sich aktiv um das Multiple-Sourcing kümmert, um die Risiken zu streuen und die Zuverlässigkeit seiner Lieferkette zu erhöhen. Sourcing Panda steht dem Kunden bei Bedarf beratend zur Seite und unterstützt ihn bei der Umsetzung des Multiple-Sourcing-Ansatzes.

 

§8 Qualitätskontrolle in China

(1) Als optionalen Leistungszusatz bietet Sourcing Panda zur Sicherstellung der Qualität der Ware eine Qualitätskontrolle nach Abschluss der Massenproduktion und vor dem Transport der Ware an. Dabei werden Erfüllungsgehilfen zur Erbringung der Leistung genutzt. Sourcing Panda steht es frei, welche Erfüllungsgehilfen verwendet werden.

(2) Reisekosten des Prüfers zur An- und Abfahrt der Fabrik werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Der Kunde bekommt vorab ein Dokument ausgehändigt, indem er selbstständig die relevanten Prüfungspunkte einträgt. Hiermit bestätigt der Kunde auch die Kenntnisnahme, dass umso mehr Prüfungspunkte in der Qualitätskontrolle eingefügt werden, die Quantität der möglichen zu prüfenden Produkte geringer einzustufen ist. 

(4) Die Qualitätskontrolle findet, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, vor Ort in China in den Fabrikhallen des Lieferanten nach schriftlicher Bestätigung statt. Die dafür aufgewendete Zeit beträgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, acht Zeitstunden. In dieser Zeit werden alle möglichen, zu prüfenden Produkte kontrolliert. Sollte der Kunde eine längere Qualitätskontrolle haben wollen oder mehr Produkte überprüft haben wollen, so ist dieser Leistungsaufwand nach schriftlicher Bestätigung gesondert zu vergüten. 

(5) Der Kunde bekommt zum Abschluss der Überprüfung einen Bericht ausgestellt, indem alle relevanten Prüfungspunkte aufgezeigt und beschrieben werden. Der Kunde muss diesen Qualitätsbericht schriftlich bestätigen. Sollte der Kunde den Bericht nicht ausdrücklich und/oder schriftlich bestätigen, so gilt er als dann bestätigt, wenn keine Einwände innerhalb von 7 Tagen genannt werden. Sollte auf Wunsch des Kunden eine neue Kontrolle stattfinden, so wird diese zum Pauschalpreis zzgl. Reisekosten erneut vergütet. 

(6) Zwecks Mängel und Kritikpunkten ist stets der Lieferant in China verantwortlich. Sourcing Panda haftet weder für Mängel am Produkt, noch für die bereitstehende Ware während des Gefahrenübergangs. Sourcing Panda als Dienstleister vermittelt zwischen beiden Parteien und kann den Lieferanten Rückmeldungen und/oder Anweisungen zur Nachbesserung geben.

(7) Sourcing Panda weist deutlich darauf hin, dass eine Qualitätskontrolle der Produkte in China und vor Ort beim Lieferanten empfohlen wird. Dies gilt sowohl für Erstbestellungen als auch für Bestands- und Wiederholungsbestellungen. Der Kunde wird ermutigt, diese Qualitätskontrollen in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Produkte den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen und den Erwartungen des Kunden entsprechen. Die Qualitätskontrolle in China und beim Lieferanten vor Ort trägt dazu bei, mögliche Mängel oder Abweichungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben, was letztendlich die Zufriedenheit des Kunden gewährleistet. Es wird empfohlen, dass der Kunde sich rechtzeitig vor der Bestellung über die Optionen und Kosten der Qualitätskontrolle informiert und entsprechende Maßnahmen ergreift, um die Qualität seiner Produkte zu sichern. Sollte der Auftraggeber sich gegen eine Kontrolle vor Ort entscheiden, so trägt er die vollständige Verantwortung. 

 

​§9 Weisungsfreiheit

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer im Rahmen seiner fachlichen Kompetenz und unter Berücksichtigung der vereinbarten Leistungsbeschreibung, insbesondere hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes  eigenverantwortlich handelt und nicht an Weisungen gebunden ist, die den Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs oder die fachliche Kompetenz des Dienstleisters überschreiten.

 

§10 Informationsfluss zwischen Lieferanten aus China und Kunde in Deutschland

(1) Sourcing Panda übernimmt als Zwischenpartei die gesamte Kommunikation und Organisation zwischen Lieferanten in China und den Kunden in Deutschland. Anfragen zu Preisen, Zahlungskonditionen, Lieferzeiten und Informationen sind stets über Sourcing Panda zu stellen.

(2) Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart worden sein, ist Sourcing Panda nicht verpflichtet, Kontaktdaten wie Adresse, Firmenname, Telefonnummer oder E-Mail Adresse herauszugeben.

(3) Sollte der Kunde die Herausgabe von Informationen des Lieferanten in China einschließlich Kontaktdaten fordern, so ist dies gesondert zu vergüten. 

 

§11 Haftung

(1) Soweit gesetzlich zulässig, schließt Sourcing Panda als Dienstleister jegliche Haftung für Qualitätsmängel am Produkt aus. Insbesondere übernimmt Sourcing Panda keine Gewährleistung dafür, dass das Produkt frei von Mängeln ist oder den individuellen Anforderungen des Kunden entspricht. Jegliche Ansprüche des Kunden aufgrund von Qualitätsmängeln am Produkt sind ausgeschlossen.

(2) Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass zum Einen der Lieferant aus China für jegliche Mängel/Fehler/Funktionsuntüchtigkeiten am Produkt haftet, zum Anderen das Produkt in dem zum Zeitpunkt des Kaufs bestehenden Zustand geliefert wird, und dass Sourcing Panda keine Garantie oder Gewährleistung für die Qualität oder Eignung des Produkts übernimmt.

(3) Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf etwaige Folgeschäden oder entgangenen Gewinn des Kunden.

(4) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

(5) Beim Abschluss eines Kaufvertrags zwischen einem Lieferanten und dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer nicht Bestandteil der Vertragspartei. 

 

§12 Internationale Geldtransferabwicklung

(1) Sourcing Panda bietet seinen Kunden gegen eine Gebühr von 30 Euro zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer eine Abwicklung des internationalen Geldtransfer-Services zur Finanzierung der Ware an. Im Rahmen dieses Dienstes übernimmt Sourcing Panda die Überweisung von Euro (EUR) in chinesische Yuan (CNY) durch Konvertierung zum aktuellen Wechselkurs bei Bestellung der Ware.

(2) Die Überweisung erfolgt auf ein von Sourcing Panda bereitgestelltes Warenfinanzierungskonto. Sourcing Panda stellt dem Kunden dafür alle relevanten Kontodaten zur Verfügung, die für die Durchführung des internationalen Geldtransfers erforderlich sind.

(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass für die Inanspruchnahme dieses Dienstes die genannte Gebühr sowie die Mehrwertsteuer anfallen.

(4) Sourcing Panda behält sich das Recht vor, die Gebühr für diesen Dienst jederzeit anzupassen und den Kunden darüber in angemessener Weise zu informieren.

(5) Die Abwicklung des internationalen Geldtransfers erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung etwaiger rechtlicher Anforderungen.

(6) Sollte der Auftragnehmer nach gemeinsamer schriftlicher Absprache eine Finanzierung der Ware durchführen, so erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die Rechnung des Restwarenwerts spätestens 45 Tage nach Erhalt im Posteingang unverzüglich zu begleichen. Die Zahlung hat ohne Abzüge auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen und weitere Schritte zur Durchsetzung seiner Ansprüche einzuleiten. Jegliche Kosten, die dem Auftragnehmer durch den Zahlungsverzug entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

 

§13 Transport und Zollabwicklung

(1) Sourcing Panda bietet optional Transport- und Zollabwicklungsdienste für die gelieferten Waren an, sofern dies nicht anders vereinbart ist.

(2) Die Kosten für Transport- und Zollabwicklungsdienste sind vom Kunden zu tragen und werden gemäß den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt.

(3) Sourcing Panda übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Schäden, die während des Transports auftreten. Sourcing Panda ist ebenfalls für Verspätungen, die aufgrund des Zolls und der Zollabwicklung passieren, nicht verantwortlich. 

(4) Sourcing Panda behält sich das Recht vor, die Transport- und Zollabwicklungsdienste an Dritte zu vergeben, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden.

(5) Die Lieferfristen werden von Sourcing Panda nach bestem Wissen und Gewissen festgelegt, können jedoch aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie Zollverzögerungen, Witterungsbedingungen oder Verkehrsschwierigkeiten variieren. Sourcing Panda haftet nicht für Verzögerungen aufgrund solcher Umstände.

(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle zu transportierenden Waren den geltenden Zollbestimmungen entsprechen. Sourcing Panda übernimmt keine Haftung für Waren, die aufgrund von Verstößen gegen Zollvorschriften beschlagnahmt oder zurückgehalten werden.

(7) Sollten während des Transports Schäden an den Waren auftreten, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Schäden umgehend zu melden. Sourcing Panda wird alle angemessenen Schritte unternehmen, um Schadensersatzansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.

(8) Sourcing Panda empfiehlt dringlich bei der Durchführung eines Transportes eine Transportversicherung gegen gesonderter Vergütung abzuschließen. 

(9) Sofern während des Transportes oder der Zollabwicklung unvorhergesehene Kosten entstehen, wie beispielsweise Zollbeschau-Gebühren oder Lagergeld, wird Sourcing Panda diese Kosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, diese zusätzlichen Kosten zu tragen. Sourcing Panda wird den Auftraggeber unverzüglich über das Auftreten unerwarteter Kosten während des Transports oder der Zollabwicklung informieren.

(10) Sollten sich die unerwarteten Kosten während des Transports oder der Zollabwicklung aufgrund von Verschulden oder Unterlassungen des Auftraggebers ergeben, ist dieser für die Begleichung dieser Kosten verantwortlich.

(11) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unerwarteten Kosten innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der entsprechenden Rechnung von Sourcing Panda zu begleichen. Bei Verzug mit der Zahlung sind Verzugszinsen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten.

(12) Sourcing Panda behält sich das Recht vor, im Falle unerwarteter Kosten angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Interessen des Unternehmens zu schützen, einschließlich des Zurückbehaltens von Waren oder der Einleitung rechtlicher Schritte zur Eintreibung ausstehender Beträge.

(13) Sourcing Panda behält sich das Recht vor, im Falle von unerwarteten Kosten angemessene Zuschläge oder Gebühren für die Abwicklung und Bearbeitung dieser Kosten zu erheben. Diese Zuschläge oder Gebühren werden dem Auftraggeber transparent kommuniziert.

(14) Der Auftraggeber ist Einführer und Importeur der Ware in die Europäische Union. 

§14 Markennutzung

Sourcing Panda ist im Rahmen der Durchführung des Vertrages sowie zu eigenen Werbezwecken berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden zu verwenden. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§15 Laufzeit

(1) Mit schriftlicher Bestätigung des Angebots (zwei übereinstimmenden Willenserklärungen) entsteht das Vertragsverhältnis. Dieses wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sind alle Dienstleistungen beider Parteien aus dem Vertrag erfolgt, so gilt das Vertragsverhältnis als beendet. Sourcing Panda muss alle seine Leistungen erfüllen, der Kunde muss die Gebühr vollständig nach vereinbarten Zahlungszielen überwiesen haben. 

(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die restliche Projektgebühr unabhängig von der Nichtbestellung oder Nicht-Importe des Produkts fällig ist und zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist nach Rechnungsstellung verpflichtet ist. Sourcing Panda behält sich das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die ausstehenden Gebühren einzufordern, einschließlich der Geltendmachung von Verzugszinsen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Einleitung rechtlicher Schritte zur Eintreibung der ausstehenden Beträge.

(3) Sollte vertraglich nichts anderes bestimmt worden sein, gilt die Dienstleistung von Sourcing Panda spätestens dann als beendet, wenn der Kunde die Ware im Lager in Europa nachweislich erhalten hat.

§16 Schweigepflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

 

§17 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insofern, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz von Sourcing Panda.

 

§18 Datenschutz

Sourcing Panda verarbeitet die Daten des Kunden soweit für die Auftragsabwicklung erforderlich bzw. im Rahmen allenfalls erteilter Einwilligungserklärungen. Die Datenschutzerklärung, die sämtliche Informationen über die Verwendung von Kundendaten enthält, kann jederzeit unter www.sourcingpanda/datenschutz abgerufen werden. In dieser Datenschutzerklärung ist auch die Aufklärung über die betroffenen Rechte enthalten und nähere Informationen über die Datenflüsse. Sourcing Panda behandelt sämtliche Informationen über Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich. Der Kunde stimmt zu, dass Sourcing Panda sein Firmenlogo und Firmenname nach Vertragsabschluss in ihre Referenzliste aufnehmen darf.

 

§19 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

 

§20 Wettbewerbsverbot

Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

§21 Anpassung der AGB

Sourcing Panda bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern. Der Anbieter kündigt solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich widerspricht.

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