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AGB
 

Präambel:

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge, die zwischen Sourcing Panda (nachfolgend Sourcing Panda genannt) – und einem Kunden (Verbraucher oder Unternehmer) geschlossen werden.

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§1 Vertragsschluss und -gegenstand

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(1) Mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung mittels Fernkommunikationsmitteln erklärt der Kunde verbindlich, die gebuchte(n) Dienstleistung(en) erwerben zu wollen und ist mit der Geltung dieser AGB einverstanden. AGB von Kunden gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von Sourcing Panda als akzeptiert, oder durch Bestätigung des Angebots des Kunden.

Im Fall von einander widersprechenden AGB ist der Vertragsschluss dennoch gültig. Hier gilt dann die gesetzliche Regelung für die jeweilige Klausel.

 

(2) Der Kunde beauftragt Sourcing Panda mit der Betreuung und Beratung über projektbezogene Themen und Anforderungen, wie zum Beispiel Outsourcing, Marktstrategien oder Vertrieb in China. Hierbei konzentriert sich Sourcing Panda auf die Beratung und die Kundenbetreuung, um den Wünschen und Zielen der Kunden gerecht zu werden. Weitere Dienstleistungen sind gesondert zu vereinbaren und müssen im Einzelfall gesondert vergütet werden. Sourcing Panda tritt als Dienstleister und keinesfalls als Lieferant auf.

 

(3) Sourcing Panda kann auch zwischen China und Deutschland tätig werden. Hierfür gelten ebenfalls die genannten AGB.

 

(4) Die Tätigkeit von Sourcing Panda umfasst auch die Konzeption und Durchführung verschiedener Strategieberatungen und Analysekonzepte, Coaching etc. falls sich diese Dienstleistung auf Verlangen des Kunden anwenden lässt. 

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(5) Konkrete Dienstleistungen sind in Gemäßheit mit diesen AGB jeweils aufgrund eines gesonderten, schriftlichen Vertrags zu erbringen. Schriftlichkeit umfasst auch Textform.

In den jeweiligen Einzelaufträgen werden die durch Sourcing Panda jeweils zu erbringenden Leistungen im Einzelnen bestimmt.

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(6) Der Kunde erteilt den Auftrag in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form. Der Auftrag ist erst angenommen, wenn die Auftragsannahme von Sourcing Panda schriftlich bestätigt wurde. Als schriftliche Auftragsbestätigung gilt auch eine E-Mail.

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(7) Angebote von Sourcing Panda per E-Mail, WhatsApp, Telefon oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich.

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(8) Sourcing Panda wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird seinerseits im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung von Sourcing Panda wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

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(9) Beratungsgespräche, die von Kunden gebucht werden und inhaltlichen Mehrwert und Bereicherung sowie Aufwand seitens Sourcing Panda erbringen, werden pauschal mit 89,99 € zzgl. MwSt. pro Stunde abgerechnet. 

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(10) Buchen Kunden Beratungsgespräche telefonisch, per Mail oder über die Buchungsplattform ,,Calendly'', erscheinen aber nicht zum geplanten Treffen, wird eine Pauschale von 29,99 € zzgl. MwSt. dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Pauschale wird fünfzehn Minuten nach Terminbeginn fällig. 

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§2 Vertragsbestandteile

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Als Vertragsbestandteile gelten: Das Angebot des Auftragnehmers, im Übrigen die Bestimmungen des BGB, die Zahlung der festgelegten Gebühr des Auftraggebers.

 

§3 Leistungen von Sourcing Panda

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(1) Die Tätigkeit von Sourcing Panda umfasst insbesondere Beratungs- und kostengünstig orientierte Leistungen (allgemein „Leistungen“) für Markteintritte, Outsourcing-Konzepte, Vertrieb, E-Commerce sowie Partnerschaften

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(2) Werden bei der Leistungsbestellung vom Vertrag abweichende Bedingungen durch den Kunden vorgegeben, so werden diese erst wirksam, wenn Sourcing Panda diesen in Textform ausdrücklich zustimmt. Schweigen von Sourcing Panda sowie die Aufnahme von Tätigkeiten durch Sourcing Panda gelten nicht als Zustimmung.

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(3) Fordert der Auftraggeber mehr Informationen ein und sollte Mehraufwand auf Seiten des Auftragnehmers entstehen, so kann der Auftragnehmer sich diesen Aufwand nach schriftlicher Absprache vergüten lassen. 

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(4) Alle genannten Preise, die Sourcing Panda dem Kunden zur Verfügung stellt, sind mit Incoterm EXW (Fabrikpreis) angegeben. Inhalt der Dienstleistung ist somit das Anfragen von EXW-Preisen. 

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(5) Etwaige Termin- und Zielvorgaben des Kunden sind für Sourcing Panda grundsätzlich nicht bindend, es sei denn, Sourcing Panda hat dies ausdrücklich in Schriftform als festes Ziel zugesichert.

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(6) Die einzeln geschuldeten Dienstleistungen werden aufgrund gesonderten Vertrags durchgeführt.

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§4 Leistungen des Kunden/Mitwirkungspflichten/Gestaltung der Zusammenarbeit

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(1) Der Kunde ist verpflichtet, von Sourcing Panda die für die Leistungserbringung gemäß § 2 wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.

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(2) Soweit der Kunde von Sourcing Panda Vorlagen/Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung von Dienstleistungen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist.

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(3) Vor der Erbringung von Einzelaufträgen im Sinne des § 1 Ziffer (3) ist Sourcing Panda verpflichtet dem Kunden einen detaillierten schriftlichen Vorschlag, der insbesondere auch einen Kostenplan enthält, für die Erbringung der Leistungen zu unterbreiten. Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktage, von Sourcing Panda mitzuteilen, ob er einen ihm von von Sourcing Panda unterbreiteten Vertrag zur Gestaltung und Durchführung von Dienstleistungen gemäß § 2 Ziffern (3) und (4) mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt.

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(4) Mit Erhalt des Musters des Lieferanten bestätigt der Kunde das gewünschte Produkt. Entscheidet sich der Kunde gegen ein Muster, so ist er für alle daraus resultierenden Mängel in Qualität, Größe, Material, Farbe, Funktionalität, verantwortlich. 

 

(5) Einzelaufträge werden nur wirksam, wenn diese schriftlich durch Gegenzeichnung des Kunden angenommen werden.

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(6) Nimmt der Kunde den von Sourcing Panda vorgeschlagenen Entwurf an, so gilt dies als Genehmigung des mit dem Vertrag von Sourcing Panda verbundenen Kostenvoranschlags.

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(7) Sollte der Kunde sich aus nicht durch Sourcing Panda verschuldeten Umständen dazu entscheiden, das gewünschte Produkt nicht zu bestellen und zu importieren, so bleibt die restliche Projektgebühr an Sourcing Panda unberührt und wird dem Kunden sofort in Rechnung gestellt.

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(8) Sollte vertraglich nichts anderes bestimmt worden sein, gilt die Dienstleistung von Sourcing Panda spätestens dann als beendet, wenn der Kunde die Ware im Lager in Europa nachweislich erhalten hat. Solltem darüber hinaus weitere Leistungen in Anspruch genommen werden, so werden diese mit dem bestimmten Stundensatz von 89,99 € zzgl. MwSt. vergütet berechnet.

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§5 Art und Umfang der Leistung 

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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen. Zusätzliche Leistungen, die nicht unter § 1 aufgeführt sind und welche durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

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§6 Vergütung von Sourcing Panda

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(1) Für die im Vertrag oder Angebot geregelte Dienstleistung erhält Sourcing Panda eine zu vereinbarende pauschale Vergütung sowie, falls vereinbart, eine Umsatzbeteiligung.

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(2) Für darüber hinausgehende Tätigkeiten wird Sourcing Panda dem Kunden für jeden Einzelfall einen schriftlichen Kostenvoranschlag übermitteln. Wird dieser durch den Kunden genehmigt, so erfolgt die Vergütung gemäß dem Kostenvoranschlag.

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(3) Aufwendungsersatz für Auslagen von Sourcing Panda, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten, erfolgt unter Vorlage der Originalbelege.

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(4) Reisekosten zum Firmensitz des Kunden werden nur nach gesonderter Absprache berechnet. Kosten für alle sonstigen Reisen werden dem Kunden nach seiner vorherigen Zustimmung berechnet.

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(5) Gesondert zu vergütende Leistungen von Sourcing Panda gemäß Ziffer (2) sowie Kostenerstattungen gemäß Ziffern (3) und (4) werden nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten durch Sourcing Panda in Rechnung gestellt und innerhalb von 10 Tagen durch den Kunden bezahlt.

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(6) Sourcing Panda ist für die Rechnungsstellung zuständig. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, sind die Zahlungen ohne Abzug sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder Rechnung fällig. Der Kunde ist verpflichtet, den Betrag zu überweisen. Zahlt der Kunde innerhalb von zehn Tagen nicht den Betrag, so werden Mahnkosten i.H.v. 15,00 € fällig. 

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(7) Sourcing Panda ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang vertragliche Leistungen zu erbringen bzw. vertragsgemäße Dienste freizuschalten, außer es ist vertraglich ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart worden.

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(8) Bei nachweisbaren Mängeln der von Sourcing Panda vertraglich erbrachten Dienstleistungen hat der Kunde einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Grundlage der Nachbesserung ist die vertraglich vereinbarte Leistung. Eine Minderung des Preises ist bei Einigung beider Vertragsparteien möglich. Offensichtliche Mängel werden jedoch nur berücksichtigt, wenn der Kunde diese innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Leistung schriftlich anzeigt. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der Kunde auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel zustehen könnten. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige aus. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Das Beanstandungsrecht des Kunden erlischt, wenn die gelieferte Dienstleistung bearbeitet oder einer dritten Partei übergeben wurde.

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(9) Sämtliche Leistungen von Sourcing Panda verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.

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§7 Produktbestimmung

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(1) Jeder Kunde erhält von Sourcing Panda entweder zu Beginn, oder während des Projektes eine Booking Form, in der alle relevanten Informationen des Produktes vom Kunden eingetragen werden müssen. Diese Booking Form ist verbindlich und wird durch die Unterschrift in Vollständigkeit und Richtigkeit bestätigt. Sourcing Panda baut anhand diesen Informationen die Lieferkette auf und beruft sich auf in der Booking Form übermittelten Daten.

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(2) Sollte keine Booking Form zugesendet worden sein, jedoch der Kunde einen Entwurf/Skizze, Details und Informationen per Email übermittelt haben, so ist vom Gebrauch der Booking Form abzusehen. 

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(3) Sollte der Kunde nach Zusendung der Booking Form eine Abänderung oder einen Zusatz am Produkt vornehmen, das nicht in der Booking Form beschrieben ist, so ist dieser Mehraufwand seitens Sourcing Panda extra zu vergüten.

 

(4) Wurde die Booking Form mit fehlerhaften Informationen (oder ausgelassenen Spalten) ausgefüllt, so ist stets der Kunde für aufkommende Umstände verantwortlich. 

 

(5) Im Übrigen gelten diese Bestimmungen ebenfalls für alle zugesendeten Daten, Dateien und Präsentationen, die per E-Mail Sourcing Panda zugesendet wurden. 

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§8 Qualitätskontrolle in China

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(1) Als optionalen Leistungszusatz bietet Sourcing Panda zur Sicherstellung der Qualität der Ware eine Qualitätskontrolle nach Abschluss der Massenproduktion und vor dem Transport der Ware an. Dabei werden Erfüllungsgehilfen zur Erbringung der Leistung genutzt. Sourcing Panda steht es frei, welche Erfüllungsgehilfen verwendet werden.

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(2) Die Qualitätskontrolle in China wird gesondert im Angebot von Sourcing Panda aufgestellt. 

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(3) Der Kunde bekommt vorab ein Dokument ausgehändigt, indem er selbstständig die relevanten Prüfungspunkte einträgt. Hiermit bestätigt der Kunde auch die Kenntnisnahme, dass umso mehr Prüfungspunkte in der Qualitätskontrolle eingefügt werden, die Quantität der möglichen zu prüfenden Produkte geringer einzustufen ist. 

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(4) Die Qualitätskontrolle findet, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, vor Ort in China in den Fabrikhallen des Lieferanten statt. Die dafür aufgewendete Zeit beträgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, acht Zeitstunden. In dieser Zeit werden alle möglichen, zu prüfende Produkte kontrolliert. Sollte der Kunde eine längere Qualitätskontrolle haben wollen oder mehr Produkte überprüft haben wollen, so ist dieser Leistungsaufwand nach schriftlicher Bestätigung gesondert zu vergüten. 

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(5) Der Kunde bekommt zum Abschluss der Überprüfung einen Bericht ausgestellt, indem alle relevanten Prüfungspunkte aufgezeigt und beschrieben werden. Der Kunde muss diesen Qualitätsbericht schriftlich bestätigen. Sollte der Kunde den Bericht nicht ausdrücklich und/oder schriftlich bestätigen, so gilt er als dann bestätigt, wenn keine Einwände innerhalb von 7 Tagen genannt werden.

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(6) Zwecks Mängel und Kritikpunkten ist stets der Lieferant in China verantwortlich. Sourcing Panda haftet weder für Mängel am Produkt, noch für die bereitstehende Ware während des Gefahrenübergangs. Sourcing Panda als Dienstleister vermittelt zwischen beiden Parteien und kann den Lieferanten Rückmeldungen und/oder Anweisungen zur Nachbesserung geben.


§9 Weisungsfreiheit

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Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.

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§10 Informationsfluss der Lieferanten aus China

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(1) Sourcing Panda übernimmt als Zwischenpartei die gesamte Kommunikation und Organisation zwischen dem Lieferanten in China und dem Kunden in Deutschland. Anfragen zu Preisen, Zahlungskonditionen, Lieferzeiten und Informationen sind stets über Sourcing Panda zu stellen.

 

(2) Sollte nichts anderes vereinbart worden sein, ist Sourcing Panda nicht verpflichtet, Kontaktdaten wie Adresse, Firmenname, Telefonnummer oder E-Mail Adresse herauszugeben.

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(3) Sollte der Kunde die Herausgabe von Informationen des Lieferanten in China einschließlich Kontaktdaten fordern, so ist dies gesondert zu vergüten. 

 

§11 Markennutzung

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Sourcing Panda ist im Rahmen der Durchführung des Vertrages sowie zu eigenen Werbezwecken berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden zu verwenden. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

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§12 Einräumung von Nutzungsrechten

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(1) Sourcing Panda räumt dem Kunden zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der unter diesem Vertrag und den jeweiligen Auftragsschreiben erbrachten Leistungen einschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen frei von Rechten Dritter zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.

Ausdrücklich nicht erfasst von vorstehender Regelung sind Bild- Video- und Tonwerke, deren Nutzungsrechte Sourcing Panda dem Kunden nicht mit gesonderter Vereinbarung eingeräumt hat.

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(2) Der Kunde verpflichtet sich, Sourcing Panda nur solches Material zu überlassen, welches frei von Rechten Dritter ist bzw. an welchem der Kunde das ausschliessliche Nutzungsrecht hat. Sourcing Panda wird sich nicht gesondert über Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte Dritter informieren. Der Kunde stellt Sourcing Panda von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der tatsächlichen oder auch lediglich behaupteten Verletzungen von Schutzrechten im vorgenannten Sinne auf einfaches Anfordern hin frei.

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(3) Sourcing Panda ist berechtigt, ihre Urheberbezeichnung  anzubringen. 

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(4) Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung sowie von Bildern bedarf dagegen stets der Zustimmung von Sourcing Panda.

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(5) Das vorstehend beschriebene Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.

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(6) Zieht Sourcing Panda zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen.

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§13 Haftung

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(1) Vorbehaltlich nachfolgender Regelungen haftet Sourcing Panda für Schäden, die durch eigene Mängel, Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtung entstehen nur insoweit, als diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

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(2) Sourcing Panda verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Consultings durchzuführen.

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(3) Sourcing Panda haftet nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcode, Inhalte und Gestaltungselemente und dergleichen. Insbesondere ist Sourcing Panda nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt dem Kunden.

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(4) Der Kunde hält Sourcing Panda auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter. Kunde und Sourcing Panda werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.

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§14 Vertraulichkeit

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Sourcing Panda wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Datenträger, Speichermedien, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Sourcing Panda verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

 

§15 Mitwirkungspflichten des Kunden

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(1) Der Kunde stellt Sourcing Panda die zur Durchführung der Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung. Die Mit- und Zuarbeit des Kunden ist von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Leistungserbringung durch Sourcing Panda.

(2) Zur erfolgreichen Umsetzung der Leistungserbringung ist das Mitwirken des Kunden maßgeblich erforderlich. Dazu gehören auch unternehmerisches Geschick, sein zeitliches und persönliches Engage­ment, seine verkäuferischen Fähigkeiten und seine zeitlichen und finanziellen Investitionen in sein Marketing. Sourcing Panda übernimmt keinerlei Garantien für Gewinne & Umsätze oder Ergebnisse des Kunden. Der selbstständiger Unternehmer trägt das unternehmerische Risiko.

 

(3) Der Kunde benennt Sourcing Panda auf Verlangen einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Auftragsverhältnis betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Auftragsverhältnis betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Auftragsverhältnisses jeweils notwendig sind.

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(4) Der Kunde stellt Sourcing Panda für die Dauer des Vertragsverhältnisses alle für die Durchführung desselben notwendigen Administratorenrechte, Passwörter o.ä. uneingeschränkt zur Verfügung. Sourcing Panda und der Kunde sind sich bewusst, dass ansonsten eine erfolgreiche Vertragsdurchführung unmöglich ist und der Kunde Sourcing Panda durch eine Verletzung dieser Mitwirkungsplicht entstandene Nachteile ersatzpflichtig ist.

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(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Sourcing Panda aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

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(6) Sourcing Panda ist ferner bei einer Verletzung vorstehend benannter Mitwirkungspflichten berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Abmahnung zu kündigen und alle bis zur Kündigung angefallenen Aufwände zuzüglich des entgangenen Gewinns, maximal die vertraglich vereinbarte Vergütung, in Rechnung zu stellen.

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§16 Laufzeit, Kündigung

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(1) Mit schriftlicher Bestätigung des Angebots entsteht das Vertragsverhältnis. Dieses wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

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(2) Sind alle Dienstleistungen beider Parteien aus dem Vertrag erfolgt, so gilt das Vertragsverhältnis als beendet. 

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(3) Der Vertrag ist für beide Parteien jederzeit aus wichtigem Grund kündbar.

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(4) Ab dem Zeitpunkt der Kündigung entfällt jegliche Zahlungspflicht des Kunden an Sourcing Panda; bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet.

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(5) Kündigt Sourcing Panda aus wichtigem Grund, so ist der Kunde verpflichtet, Sourcing Panda die Kosten und Honorare im Wege des Schadenersatzes zu erstatten, die bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungszeitpunkt angefallen wären. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der tatsächliche Schaden von Sourcing Panda geringer ist.

 

§17 Widerrufsrecht

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(1) Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss der Kunde, sofern er Verbraucher ist, mittels einer eindeutigen Erklärung an Sourcing Panda seinen Entschluss mitteilen, dass er den Vertrag widerruft. Dafür kann er auch das nachfolgende Widerrufsformular verwenden.

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Als Verbraucher zählt jede natürliche Person, welche Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließt, die überwiegend nicht ihrer selbständigen oder gewerblichen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind.

Widerrufsbelehrung 

Innerhalb von vierzehn Tagen haben Sie das Recht, ohne Angabe eines Grundes den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss zu laufen. 

Wollen Sie Ihr Widerrufsrecht geltend machen, müssen Sie an 

Sourcing Panda, Bertha-Bagge-Straße 58, 60438 Frankfurt am Main

Email: info@sourcingpanda.de

Tel: +491736633368

eine eindeutige Erklärung zu Ihrem Entschluss richten. Briefe oder E-Mails werden akzeptiert. Das nachfolgende Musterformular können Sie nutzen, formlose Schreiben sind aber ebenfalls zulässig. 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der

folgenden Dienstleistung (*): ___________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*): _________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):____________________

Datum: __________

(*) unzutreffendes streichen

 

Folgen des Widerrufs 

Sobald uns Ihr Widerruf erreicht, verpflichten wir uns, innerhalb von vierzehn Tagen alle erhaltenen Zahlungen einschließlich etwaig empfangener Versandkosten zurückzuerstatten (ausgeschlossen sind nur Kosten, die über den von uns angebotene Standardversand hinausgehen). Die vierzehntätige Rückzahlungsfrist beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem das Widerrufsschreiben bei uns eintrifft. Das Zahlungsmittel der Rückzahlung ist identisch mit dem, was zur eigentlichen Bezahlung verwendet wurde.

(2) Sollte(n) die gebuchte(n) Dienstleistung(en) bereits abgeschlossen worden sein, kann der Kunde nicht mehr von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

(3) Macht der Kunde vo seinem Widerrufsrecht Gebrauch und hatte Sourcing Panda zu diesem Zeitpunkt bereits vertragsgerecht mit der Durchführung der Dienstleistungen begonnen, so ist der Kunde Sourcing Panda zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen verpflichtet.

(4) Das Widerrufsrecht von Unternehmern im Sinne von §14 BGB ist ausgeschlossen.

 

§18 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

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(1) Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insofern, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz von Sourcing Panda.

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§19 Datenschutz

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Sourcing Panda verarbeitet die Daten des Kunden soweit für die Auftragsabwicklung erforderlich bzw. im Rahmen allenfalls erteilter Einwilligungserklärungen. Die Datenschutzerklärung, die sämtliche Informationen über die Verwendung von Kundendaten enthält, kann jederzeit unter www.sourcingpanda/datenschutz abgerufen werden. In dieser Datenschutzerklärung ist auch die Aufklärung über die betroffenen Rechte enthalten und nähere Informationen über die Datenflüsse. Sourcing Panda behandelt sämtliche Informationen über Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich. Der Kunde stimmt zu, dass Sourcing Panda sein Firmenlogo und Firmenname nach Auftragsabschluss in ihre Referenzliste aufnehmen darf.

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§20 Anpassung der AGB

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Sourcing Panda bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern. Der Anbieter kündigt solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich widerspricht.

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