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AutorenbildJulian Abb

Kaufvertrag in China mit chinesischen Suppliern?

Unbedingt! Oft höre ich, dass zuerst Geld überwiesen wurde, ohne Rahmenbedingungen zu klären und zu definieren. Das kann manchmal gut gehen, manchmal aber auch eben nicht. Kommt die Ware mangelhaft in Europa an, kann man ohne genügend Vorbereitung nicht rechtlich gegen chinesische Lieferanten vorgehen. Kommt die Ware gar nicht an, sind mehrere Tausend Euro futsch. Risikominimierung ist daher das Stichwort, das meine Partner und ich jeden Tag mit unseren Kunden im Sourcing gemeinsam angehen. Es empfiehlt sich zum Beispiel, bei jedem neuen Lieferanten vor Vertragsschluss die Bonität zu überprüfen, das durch Einsichtnahme des Handelsregisters bei der Administration for Industry and Commerce erreicht werden kann. Sollen die Waren bestimmte Eigenschaften aufweisen oder bestimmten Qualitätsanforderungen genügen, sollten diese im Vertrag klar definiert werden. Mich interessiert folgende Frage: Hatten Sie schon mal rechtliche Probleme in China und wenn ja, welche?


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